Was genau verbirgt sich hinter dem Begriff „Listenhund“? In Deutschland gelten bestimmte Hunderassen als potenziell gefährlich und fallen deshalb unter die Kategorie „Listenhunde“.
Zu diesen Rassen zählen unter anderem der American Staffordshire Terrier und der Bullterrier. Halter von Listenhunden unterliegen besonderen Bestimmungen und müssen beispielsweise einen Wesenstest für ihren Hund absolvieren.
Doch sind diese Hunde wirklich gefährlicher als andere Hunderassen? Erfahren Sie mehr über die Haltung und das Wesen von Listenhunden in diesem Blogbeitrag.
Inhaltsverzeichnis
1. Einführung: Was ist ein Listenhund?
Ein Listenhund – ein Begriff, der in Deutschland oft auf Kontroversen stößt und viele Fragen aufwirft. Doch was genau verbirgt sich hinter diesem Begriff? Ein Listenhund bezeichnet eine bestimmte Kategorie von Hunden, die als potenziell gefährlich gelten. Diese Einstufung basiert meist auf bestimmten Rassen, wie beispielsweise dem Staffordshire Terrier oder dem American Bullterrier. Doch ist es wichtig zu betonen, dass nicht automatisch alle Hunde dieser Rassen als Listenhunde gelten.
Die genaue Definition und Klassifizierung der Listenhunde variieren je nach Bundesland und Land, was die Sache nicht einfacher macht. Als Halter eines Listenhundes unterliegt man bestimmten Auflagen und Reglementierungen, die die Haltung und den Umgang mit dem Hund betreffen.
Dazu gehört beispielsweise ein Wesenstest, der sicherstellen soll, dass der Hund kein aggressives Verhalten zeigt. Es geht bei der Regelung und Einstufung von Listenhunden darum, das potenzielle Risiko für Menschen und andere Hunde zu minimieren. In einigen Fällen ist auch eine Erlaubnis oder Genehmigung nötig, um einen Listenhund zu halten. Es ist wichtig, sich über die lokalen Regelungen und Bestimmungen zu informieren, da diese von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein können. In unserem nächsten Abschnitt befassen wir uns genauer mit den verschiedenen Rassen, die als Listenhund gelten.
2. Geschichte der Listenhunde
Die Geschichte der Listenhunde reicht weit zurück und ist eng mit der Entwicklung von Hunderassen verbunden. In Deutschland wurden Listenhunde erstmals im Jahr 2001 in der Liste der „gefährlichen Hunde“ aufgeführt. Diese Liste umfasst bestimmte Rassen, die als potenziell gefährlich gelten und bei denen besondere Auflagen und Regelungen für Halter und Haltung gelten.
Eine der bekanntesten Rassen, die als Listenhund eingestuft werden, ist der American Staffordshire Terrier. Diese Hunderasse stammt ursprünglich aus den USA und wurde im 19. Jahrhundert für Hundekämpfe gezüchtet. Aufgrund ihrer Kraft und Ausdauer wurden sie als Kampfhunde eingesetzt. In Deutschland werden sie aufgrund ihres potenten Kieferdrucks und ihres ausgeprägten Wesenstests als gefährlicher Hund angesehen.
Aber nicht nur der American Staffordshire Terrier gehört zur Kategorie der Listenhunde. Auch der Bullterrier, eine britische Hunderasse, findet sich auf dieser Liste wieder. Beide Rassen haben spezifische Merkmale und Eigenschaften, die sie als potenziell gefährlich einstufen lassen.
Es ist wichtig zu betonen, dass Listenhunde nicht zwangsläufig gefährliche Hunde sind. Vielmehr sind es die Umstände und die Haltung, die das Verhalten des Hundes beeinflussen können. Daher ist es für Listenhundehalter besonders wichtig, einen Wesenstest zu absolvieren und ihre Hunde artgerecht zu halten.
In Deutschland gibt es verschiedene Regelungen und Vorschriften für die Haltung von Listenhunden, die von Bundesland zu Bundesland variieren können. Einige Bundesländer verbieten die Haltung von Listenhunden komplett, während andere bestimmte Auflagen und Beschränkungen festlegen.
Insgesamt ist es ein komplexes Thema, das viele Aspekte umfasst. Die Geschichte der Listenhunde zeigt, dass diese Rassen eine besondere Aufmerksamkeit erfordern und verantwortungsbewusste Halter voraussetzen. Es geht darum, das Sicherheitspotenzial der Hunde einzuschätzen und gleichzeitig ihre Wesenszüge zu berücksichtigen. Nur durch eine verantwortungsvolle Haltung und den richtigen Umgang mit den Listenhunden kann ein harmonisches Zusammenleben von Hund und Mensch gewährleistet werden.
3. Definitionen der verschiedenen Listenhunde
Ein wichtiger Aspekt beim Verständnis des Begriffs „Listenhund“ ist die Definition der verschiedenen Listenhunde. Da der Begriff von Land zu Land unterschiedlich interpretiert wird, ist es wichtig, die jeweilige Definition zu kennen. In Deutschland gelten bestimmte Hunderassen als potenziell gefährlich und werden deshalb als Listenhunde eingestuft. Dabei werden meist Rassen wie der American Staffordshire Terrier, der Staffordshire Bullterrier und der American Pit Bull Terrier in diese Kategorie eingeordnet. Es ist zu beachten, dass nicht nur die Rassen an sich als Listenhunde gelten, sondern auch individuelle Hunde, die aufgrund ihres Wesens als potenziell gefährlich eingestuft werden.
Die Haltung von Listenhunden unterliegt in Deutschland bestimmten Auflagen und Regeln. Halter von Listenhunden müssen beispielsweise bestimmte Voraussetzungen erfüllen und einen sogenannten Wesenstest für ihre Hunde ablegen. Dieser Test dient dazu, das Verhalten und die Reaktionen des Hundes in verschiedenen Situationen zu bewerten. Ziel ist es, die Gefährlichkeit des Hundes einzuschätzen und mögliche Risiken für andere Menschen oder Tiere zu minimieren.
Es ist wichtig zu betonen, dass nicht alle Hunde dieser Rassen automatisch gefährlich sind. Entscheidend ist die individuelle Prägung des Hundes, seine Erziehung sowie die Haltung und Verantwortung des Halters. Dennoch bleibt die Haltung von Listenhunden eine sensible Thematik, da es in der Vergangenheit leider auch Vorfälle gegeben hat, bei denen Menschen durch Hunde dieser Rassen zu Schaden gekommen sind. Um die Sicherheit von Menschen und Tieren zu gewährleisten, ist es daher erforderlich, dass Listenhunde von verantwortungsvollen Haltern gehalten und entsprechend trainiert werden.
Insgesamt zeigt sich, dass die Definitionen der verschiedenen Listenhunde je nach Land und Region unterschiedlich sein können. Deutschland hat klare Kriterien für die Einstufung von Hunderassen und individuellen Hunden als Listenhunde festgelegt. Die Haltung eines Listenhunds erfordert daher eine erhöhte Verantwortung und das Wissen um die besonderen Anforderungen an Halter und Hund. Nur so kann ein harmonisches Zusammenleben von Mensch und Tier gewährleistet und mögliche Gefahren minimiert werden.
4. Rassen, die als Listenhund gelten
Rassen, die als Listenhund gelten, sind eine kontroverse und oft diskutierte Thematik in Deutschland. Als Listenhunde bezeichnet man Hunderassen, die als potenziell gefährlich eingestuft werden und daher bestimmten Auflagen und Beschränkungen unterliegen. Zu den Rassen, die in Deutschland als Listenhunde gelten, gehören beispielsweise der American Staffordshire Terrier, der Bullterrier und der Staffordshire Bullterrier. Diese Rassen werden aufgrund ihres äußeren Erscheinungsbildes und ihres Rufes als kampfhundähnlich betrachtet.
Die Einstufung als Listenhund hat für die Halter dieser Rassen einige Konsequenzen. Diese betreffen vor allem die Haltung und den Umgang mit den Hunden. Listenhunde dürfen beispielsweise oft nur mit besonderer Genehmigung gehalten werden und müssen bestimmte Auflagen erfüllen, wie zum Beispiel dem Absolvieren eines sogenannten Wesenstests. Auch versicherungstechnisch sind Listenhunde anders eingestuft und erfordern spezielle Haftpflichtversicherungen.
Aufzählung von Listenhunden in den Bundesländern
Liste: https://de.wikipedia.org/wiki/Rasseliste
Legende: grün: Rasse wird im Gesetz/der Vorschrift nicht erwähnt, rot: Rasse ist in einer Liste aufgeführt. Länderkürzel BW: Baden-Württemberg, BY: Bayern, BE: Berlin, BB: Brandenburg, HB: Bremen, HH: Hamburg, HE: Hessen, MV: Mecklenburg-Vorpommern, NI: Niedersachsen, NW: Nordrhein-Westfalen, RP: Rheinland-Pfalz, SL: Saarland, SN: Sachsen, ST: Sachsen-Anhalt, SH: Schleswig-Holstein, TH: Thüringen
Erläuterungen
- ?: Bei den nicht verlinkten Bezeichnungen von Rassen kann die Bezeichnung vom Namen her keiner Rasse eindeutig zugeordnet werden.
- 1: Die Rasse ist als gefährlich aufgeführt.
- 2: Die Gefährlichkeit der Rasse wird vermutet, kann aber widerlegt werden (Wesenstest).
- X: Die Rasse ist als gefährlich aufgeführt, dieses Bundesland unterscheidet nicht zwischen Kategorie 1 und Kategorie 2. Die vorgenannten Kategorien werden in den Bundesländern unterschiedlich definiert.
Es ist wichtig anzumerken, dass nicht alle Listenhunde ein gefährliches Verhalten aufweisen. Vielmehr geht es bei der Einstufung als Listenhund um potenzielle Gefahren, die von bestimmten Rassen ausgehen könnten. Dennoch kann die Einstufung als Listenhund zu Vorurteilen und Vorbehalten gegenüber den Haltern und ihren Hunden führen.
Letztendlich ist es daher besonders wichtig, dass Halter von Listenhunden sich ihrer Verantwortung bewusst sind und durch eine verantwortungsvolle Haltung und Erziehung ihrer Hunde zur Sicherheit anderer Menschen beitragen. Es sollte jedoch auch betont werden, dass nicht die Rasse allein über das Verhalten eines Hundes entscheidet, sondern vielmehr die individuelle Sozialisation und Erziehung. Es ist daher wichtig, nicht pauschal alle Hunde einer bestimmten Rasse zu stigmatisieren, sondern jeden Hund und jeden Halter individuell zu betrachten. Die Einstufung als Listenhund sollte somit stets differenziert und auf Basis von fundierten Kenntnissen und objektiven Faktoren erfolgen.
5. Massnahmen gegenüber unerlaubt gehaltene Listenhunde
Die Haltung von Listenhunden ist in Deutschland streng reglementiert, um potenzielle Gefahren für Menschen und andere Tiere zu minimieren. Wenn jedoch jemand einen Listenhund unerlaubt hält, sind bestimmte Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherheit der Öffentlichkeit zu gewährleisten.
In erster Linie müssen Behörden und Ordnungsämter aktiv werden, sobald bekannt wird, dass ein Listenhund unerlaubt gehalten wird. Die Halter solcher Hunde müssen zur Verantwortung gezogen und mit harten Konsequenzen konfrontiert werden. Das kann Bußgelder, tierrechtliche Maßnahmen oder sogar die Beschlagnahme des Hundes beinhalten.
Darüber hinaus ist es wichtig, dass die Bevölkerung über die potenziellen Risiken unerlaubt gehaltener Listenhunde informiert wird. Sensibilisierungskampagnen und Aufklärungsarbeit sind unerlässlich, um das Bewusstsein für die Gefahren, die von diesen Hunden ausgehen können, zu schärfen. Es ist notwendig, den Menschen beizubringen, dass die Haltung von Listenhunden spezielles Fachwissen und Verantwortung erfordert.
Ein weiterer wichtiger Schritt ist die Durchführung von Wesenstests für alle Listenhunde. Diese Tests sollen das Verhalten und den Charakter des Hundes bewerten, um festzustellen, ob er eine Gefahr für die Umgebung darstellt. Listenhunde, die den Test nicht bestehen, sollten nicht gehalten werden dürfen.
Neben diesen Maßnahmen sollte auch die staatliche Kontrolle und Überwachung verstärkt werden. Regelmäßige Inspektionen von Listenhundehaltern und deren Auflagen könnten dazu beitragen, unerlaubte Haltungen frühzeitig zu erkennen und angemessen darauf zu reagieren.
Insgesamt ist es von entscheidender Bedeutung, dass alle Aspekte der Haltung von Listenhunden in Deutschland sorgfältig überwacht werden. Nur durch eine konsequente Umsetzung der Regeln und Gesetze können potenzielle Gefahren minimiert und die Sicherheit der Menschen gewährleistet werden. Es liegt in der Verantwortung jedes Einzelnen, aktiv dazu beizutragen, dass Listenhunde in sicheren Händen gehalten werden und keine Gefahr für die Gesellschaft darstellen.
6. In welchen Bundesländern darf man Listenhunde halten?
In Deutschland gelten strenge Regelungen für die Haltung von Listenhunden. Der Begriff „Listenhund“ bezieht sich auf bestimmte Hunderassen, die als potenziell gefährlich eingestuft werden. In welchen Bundesländern man einen Listenhund halten darf, ist jedoch nicht einheitlich geregelt.
Da die Haltung von Listenhunden mit gewissen Risiken verbunden sein kann, haben die meisten Bundesländer in Deutschland spezifische Vorschriften und Auflagen für potenzielle Halter eingeführt. In einigen Bundesländern ist die Haltung von Listenhunden grundsätzlich verboten, während in anderen Ländern bestimmte Bedingungen erfüllt werden müssen, um die Genehmigung zur Haltung zu erhalten.
Zu den Bundesländern, in denen die Haltung von Listenhunden grundsätzlich verboten ist, zählen Thüringen, Sachsen-Anhalt und Rheinland-Pfalz. In anderen Bundesländern wie Bayern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein ist die Haltung von Listenhunden unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt, wie beispielsweise das Bestehen eines Wesenstests oder das Vorliegen eines speziellen Sachkundenachweises.
Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Regelungen und Vorschriften in Bezug auf die Haltung von Listenhunden von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein können. Daher ist es ratsam, sich vor der Anschaffung eines Listenhundes über die spezifischen Bestimmungen des jeweiligen Bundeslandes zu informieren, um sich nicht in rechtliche Schwierigkeiten zu bringen.
In jedem Fall sollten potenzielle Halter eines Listenhundes sich der Verantwortung bewusst sein, die mit der Haltung einer potenziell gefährlichen Rasse einhergeht. Eine gute Sozialisierung, regelmäßige Ausbildung und verantwortungsvolle Haltung sind unerlässlich, um ein harmonisches Zusammenleben zwischen Mensch und Hund zu gewährleisten.
Die Haltung eines Listenhundes erfordert genaue Kenntnisse über die Rasse, eine intensive Beschäftigung mit dem Hund und eine hohe Sensibilität gegenüber den Bedürfnissen des Tieres. Nur durch eine verantwortungsbewusste und fachkundige Haltung kann das potenzielle Gefährdungspotenzial minimiert und ein friedliches Zusammenleben mit einem Listenhund ermöglicht werden.
7. Fazit: Was bedeutet es, einen Listenhund zu halten?
Ein Listenhund zu halten ist kein Thema, das man leichtfertig angehen sollte. Die Liste der angeordneten Maßnahmen und Bedingungen, die von den Haltern erfüllt werden müssen, ist lang und anspruchsvoll. Es ist wichtig zu verstehen, dass der Begriff „Listenhund“ nicht nur eine Rasse umfasst, sondern verschiedene Rassen und deren Mischlinge, die als potenziell gefährlich gelten. Zu diesen Rassen gehören beispielsweise der American Staffordshire Terrier, der Staffordshire Bullterrier und der American Bullterrier. Die Haltung eines Listenhundes erfordert vom Halter ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein und Erfahrung im Umgang mit Hunden.
Ein Listenhund ist kein gewöhnlicher Haustierhund. Sein Wesenstest spielt bei der Bewertung und Einstufung eine entscheidende Rolle. Der Wesenstest ist darauf ausgerichtet, das Verhalten des Hundes in verschiedenen Situationen zu beurteilen und festzustellen, ob er für die Öffentlichkeit sicher ist. Listenhunde müssen darüber hinaus einen Maulkorb tragen und an der Leine geführt werden, wenn sie sich im öffentlichen Raum bewegen. Die Halter müssen bestimmte Auflagen erfüllen, wie die Vorlage eines gültigen Versicherungsnachweises und die Teilnahme an einer Hundeschule oder einem fachkundigen Training.
Die Haltung eines Listenhundes beinhaltet auch eine gewisse soziale Verantwortung. Es ist wichtig, dass Halter sich darüber im Klaren sind, dass Listenhunde von vielen Menschen als gefährlich angesehen werden. Aus diesem Grund sollten sie in der Öffentlichkeit besonders umsichtig sein und auf potenzielle Ängste oder Vorbehalte anderer Rücksicht nehmen. Listenhund-Halter sollten sich auch bewusst sein, dass nicht alle Wohnorte die Haltung von Listenhunden erlauben. Es ist daher wichtig, sich vorher über lokale Regelungen und Vorschriften zu informieren.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Haltung eines Listenhundes eine verantwortungsvolle Aufgabe ist, die besondere Anforderungen an den Halter stellt. Es erfordert ein hohes Maß an Sachkunde, Erfahrung und Einfühlungsvermögen. Die Liste der Auflagen und Maßnahmen, die mit der Haltung eines Listenhundes einhergehen, sollte keinesfalls unterschätzt werden. Dennoch bieten Listenhunde ihren Haltern auch eine loyale und treue Begleitung, wenn man die speziellen Anforderungen und Bedürfnisse dieser Hunderassen versteht und ihnen gerecht werden kann.
FAQ
Welche Hunde gehören zu den Listenhunden?
Zu den Listenhunden gehören mehrere Rassen, die in verschiedenen Ländern als potenziell gefährlich oder aggressiv eingestuft werden. In Deutschland zählen der American Staffordshire Terrier, der Bullterrier, der Staffordshire Bullterrier und der Pitbull Terrier zu den sogenannten Listenhunden. Diese Rassen unterliegen bestimmten gesetzlichen Bestimmungen, die ihre Haltung und Führung regeln.
Der American Staffordshire Terrier zeichnet sich durch seine Kraft und Ausdauer aus. Er ist bekannt für seine Tapferkeit und Loyalität gegenüber seiner Familie. Der Bullterrier ist ein mutiger und temperamentvoller Hund mit einem charakteristischen Aussehen und starken Kiefern. Der Staffordshire Bullterrier ist robust und besitzt ein freundliches Wesen. Der Pitbull Terrier ist kräftig und energiegeladen, jedoch auch liebevoll und verspielt.
Es ist wichtig anzumerken, dass diese Rassen aufgrund ihrer potenziellen Gefährlichkeit oft in der Öffentlichkeit falsch verstanden werden. Es ist von großer Bedeutung, dass die Halter dieser Hunde verantwortungsvoll handeln und ihnen eine angemessene Erziehung und Sozialisierung zukommen lassen. Die Rassen allein machen keinen Hund gefährlich, sondern die Art und Weise, wie er von seinen Besitzern behandelt und erzogen wird.
Es ist ratsam, sich vor der Anschaffung eines Listenhundes intensiv über die gesetzlichen Bestimmungen und Bedingungen, die mit ihrer Haltung einhergehen, zu informieren. Eine professionelle Betreuung und Ausbildung kann dazu beitragen, dass Listenhunde zu gut sozialisierten und ausgewogenen Familienmitgliedern werden.
Wer darf einen Listenhund halten?
In Deutschland unterliegt die Haltung von Listenhunden bestimmten Auflagen und Regulierungen. Listenhunde sind spezifische Rassen oder rassenähnliche Hunde, die als potenziell gefährlich eingestuft werden.
Grundsätzlich darf jeder volljährige, geeignete und zuverlässige Hundehalter einen Listenhund führen. Allerdings müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Zunächst muss eine behördliche Erlaubnis zur Haltung von Listenhunden beantragt werden. Diese Erlaubnis wird in der Regel von der örtlich zuständigen Ordnungsbehörde oder dem Veterinäramt erteilt.
Um die Erlaubnis zu erhalten, müssen bestimmte Kriterien erfüllt werden. Dazu gehört zum Beispiel der Nachweis einer Sachkundeprüfung, die den verantwortungsvollen Umgang mit Hunden dieses Typs bestätigt. Des Weiteren werden oftmals der Nachweis einer Haftpflichtversicherung, ein polizeiliches Führungszeugnis sowie die Vorlage eines aktuellen Gesundheitszeugnisses des Hundes verlangt.
Es ist wichtig zu beachten, dass je nach Bundesland unterschiedliche Regelungen zur Haltung von Listenhunden gelten können. In einigen Bundesländern ist die Haltung dieser Hunderassen komplett verboten, während in anderen Bundesländern strenge Auflagen und Einschränkungen gelten.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Haltung eines Listenhunds in Deutschland nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt ist. Die genauen Regelungen variieren jedoch je nach Bundesland und sollten vor der Anschaffung eines solchen Hundes gründlich geprüft werden.
Welche Listenhunde sind in Bayern erlaubt?
In Bayern sind bestimmte Listenhunde erlaubt. Die Rasseliste umfasst folgende Rassen: American Bulldog, American Pitbull Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier. Zusätzlich sind auch Kreuzungen dieser Rassen mit anderen Hunden untersagt.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Haltung von Listenhunden in Bayern bestimmten Auflagen unterliegt. Besitzer müssen beispielsweise einen Sachkundenachweis erbringen, der ihre fachliche Eignung zur Haltung dieser Hunde nachweist. Außerdem müssen Listenhunde in der Öffentlichkeit immer angeleint sein und einen Maulkorb tragen.
Die Haltung von Listenhunden kann zudem von weiteren behördlichen Auflagen abhängig sein. Dazu zählen etwa die Anmeldung des Hundes bei der Gemeinde, das Vorliegen einer Haftpflichtversicherung sowie die Erfüllung bestimmter Mindestanforderungen an die Umzäunung des Grundstücks, auf dem der Hund gehalten wird.
Es ist wichtig, sich vor der Anschaffung eines Listenhundes in Bayern ausführlich über die geltenden Bestimmungen und Auflagen zu informieren. Nur so kann man sicherstellen, dass man allen rechtlichen Anforderungen gerecht wird und eine verantwortungsvolle Haltung des Hundes gewährleisten kann.
Was sind Listenhunde in Niedersachsen?
Listenhunde in Niedersachsen sind Hunderassen, die als potenziell gefährlich eingestuft werden und daher besonderen Auflagen und Regelungen unterliegen. Die Liste dieser Hunde wurde vom niedersächsischen Landesgesetz definiert und umfasst Rassen wie Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier.
Die Besitzer von Listenhunden müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um eine Erlaubnis für das Halten eines solchen Hundes zu erhalten. Dazu gehören beispielsweise eine Hundeführerscheinprüfung, der Nachweis einer Haftpflichtversicherung sowie eine regelmäßige Wesensprüfung des Hundes. Die Prüfungen und Auflagen dienen dazu, die Sicherheit der Öffentlichkeit zu gewährleisten und mögliche Gefahren durch diese Hunde zu minimieren.
Es ist verboten, einen Listenhund ohne die erforderliche Erlaubnis zu halten. Verstöße gegen die Regelungen können mit Geldstrafen oder sogar mit dem Entzug des Hundes einhergehen. Diese Maßnahmen sollen sicherstellen, dass die Haltung von Listenhunden verantwortungsvoll erfolgt und die möglichen Risiken minimiert werden.
Es ist wichtig zu beachten, dass nicht alle Hunde einer Rasse automatisch als Listenhund gelten. Die Zuordnung erfolgt basierend auf bestimmten Rassemerkmalen und dem Verhalten des individuellen Hundes. Listenhunde in Niedersachsen unterliegen daher einer besonderen Regulierung, um die Sicherheit der Öffentlichkeit zu gewährleisten und den verantwortungsvollen Umgang mit diesen Hunden zu fördern.
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